Organigramm

So ist die DOIG aufgebaut:
Das Schaubild bildet die Struktur der DOIG ab, Zuständigkeiten, Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen. In großen Unternehmen hilft ein Organigramm dabei, dass jede/r weiß, was zu er/sie zu tun hat. In unserem Verein hilft es darüber hinaus Mitgliedern (hoffentlich), sich (noch) besser zurechtzufinden, die richtigen Ansprechpartner/innen zu finden oder nachzuvollziehen, wer wann tagt, plant und entscheidet.

 
 

Jedes Mitglied des Bundesverbandes ist zugleich Mitglied in dem Landesverband, in dem es seinen Wohnsitz hat. Auf schriftlichen Wunsch des Mitgliedes wird dieses einem anderen Landesverband zugeordnet.

In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, eine Stimme. Fördermitglieder und Vertreter der Landesverbände nehmen ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teil, ebenso Ehrenmitglieder, sofern sie nicht auch ordentliche Mitglieder sind. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr, möglichst im zweiten Quartal einberufen und findet in der Regel am Donnerstagabend im Rahmen der Jahrestagung statt. Sie wählt den Bundesvorstand, nimmt seine Tätigkeitsberichte und den Finanzbericht entgegen und entlastet den Vorstand. Sie beschließt über die Grundsätze der Arbeit der DOIG, die Verbandspolitik und verabschiedet den Haushaltsplan für das Folgejahr.

Jeder Landesverband (LV) ist im Gesamtvorstand mit einem Sitz und einer Stimme vertreten, in der Regel durch den oder die Vorsitzende/n oder Stellvertreter/in oder, falls beide verhindert sind, durch ein Mitglied aus seinen Reihen, das vom Vorstand beauftragt wird. In der ersten Gesamtvorstand-Sitzung des Jahres stellen die Landesverbände ihre für das laufende Jahr geplanten Aktivitäten vor.
Die LVs erhalten zur Bewältigung ihrer Aufgaben einen unterstützenden Beitragsanteil von der DOIG. Sie stellen dem Gesamtvorstand jedes Jahr ihre Rechenschafts- und Finanzberichte in Kopie zur Verfügung. Zu unseren sechs Landesverbänden und den jeweiligen Ansprechpartner/innen geht es hier

Die Beauftragten werden vom Bundesvorstand ernannt und übernehmen z. B. die Beantwortung von Anfragen und Beratungen von Mitgliedern. Sie schreiben einmal im Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten. Der medizinische Beirat berät (ausschließlich) den Bundesvorstand. Zu den Beauftragten geht es hier.

Der Bundesvorstand hat zu seiner Entlastung 2020 eine hauptamtliche Geschäftsführung eingestellt. Die Aufgaben der Geschäftsführung sind nicht in der Satzung geregelt, sie unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit und bei der Umsetzung seiner Beschlüsse. Hier geht es zu den Kontaktdaten von Vorstand und Geschäftsführung.

Die Geschäftsstelle ist ebenfalls hauptamtlich besetzt, übernimmt Aufgaben des Tagesgeschäfts und leitet interne und externe Anfragen an die richtigen Ansprechpartner/innen weiter. Kontakt mit der Geschäftsstelle können Sie hier aufnehmen. 

Das Orga-Team  bereitet die Jahrestagung vor und ist in der Satzung ebenfalls nicht erwähnt. Ihm gehören derzeit zwei Vertreter des Bundesvorstands, die Geschäftsführung, der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und zwei Mitglieder an.

Der Gesamtvorstand besteht aus dem Bundesvorstand und jeweils einem/einer Vertreter/in der Landesverbände. Er koordiniert die Arbeit der einzelnen Landesverbände untereinander sowie im Verhältnis zur DOIG. Er beschließt über Abweichungen im Haushaltsplan, entwickelt allgemeine
Richtlinien der Verbandspolitik auf Bundes- und Landesebene und bereitet die Mitgliederversammlung vor. Die Gesamtvorstandsitzungen dienen dem Informationsaustausch zwischen Landesverbänden und Bundesverband.
Beim erweiterten Gesamtvorstand sind auch die Vorstands-Beauftragten mit dabei. Es gibt zwei Gesamtvorstandssitzungen im Jahr: die „große“, also die erweiterte, mit den Beauftragten, zu Jahresbeginn, und die „kleine“, ohne die Beauftragten, im Herbst.