Spenden & Helfen

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e.V. bei der Arbeit für die und mit den betroffenen Familien.

SPENDENKONTO
Sparkasse Ansbach
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Durch die Überweisung alleine liegen uns Ihre Kontaktdaten aber nicht vor. Teilen Sie Sie uns diese deshalb gerne parallel zu Ihrer Überweisung per E-Mail an info(at)oi-gesellschaft.de mit, wenn Sie weitere Informationen möchten.

Vereinfachter Spendennachweis:

Bisher waren bei der Steuererklärung immer die Kontoauszüge als Spendennachweis ausreichend. Seit 2019 sind bei solchen Beträgen nur Nachweise nach Aufforderung durch das Finanzamt nötig.

Hinweis zum vereinfachten Spendennachweis

In bestimmten Spendensituationen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Spendenbescheinigung. Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking, wenn

  • die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem BMF zu bestimmenden Zeitraums 
    auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto – oder bis zu dessen Errichtung auf ein anderes Konto – einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, 
    einer öffentlichen Dienststelle oder eines Spitzenverbands der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt worden ist oder
  • die Zuwendung den Betrag von 300 EUR nicht übersteigt und der Empfänger
  • eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder
  • ein steuerbegünstigter Verein ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Steuerfreistellung des Empfängers auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt, oder
  • eine politische Partei ist und bei Spenden der Verwendungszweck auf dem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt ist.

Quelle:
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/spenden-in-der-privaten-einkommensteuererklaerung-232-vereinfachter-spendennachweis_idesk_PI11525_HI7249870.html
Rechtsstand: 2021
Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

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