Die DOIG erhält Fördermittel der ‘GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene’.
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Dachverband e.V., Berlin
- IKK e.V., Berlin
- Knappschaft, Bochum
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG, Kassel
Die DOIG erhält Zuwendungen durch Krankenkassen nach §20 h SBG V in Form von Pauschal- und Projektförderung. Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 65.000 € gefördert.
Im Jahr 2021 wurden unsere Projekte von folgenden Krankenkassen mit einer Gesamtfördersumme von 24.209,50 € unterstützt (Abrechnungsstand: 04.04.2022).
- BARMER: 6.164,56 €
- AOK – Bundesverband: 3.535,19 €
- KKH – Kaufmännische Krankenkasse: 7.143,75 €
- BKK Dachverband e.V.: 763,00 €
- DAK Gesundheit: 4.427,70 €
- TK – Techniker Krankenkasse: 2.175,30 €
Gemäß den Leitsätzen der BAG Selbsthilfe zur Transparenz über die ‘Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen’, haben wir im Jahre 2021 Zuwendungen in Höhe von 2.623,70 € von Wirtschaftsunternehmen erhalten.
⇒Download Transparenzerklärung 2018
⇒Download Transparenzerklärung 2019
⇒Download Transparenzerklärung 2020
⇒Download Transparenzerklärung 2021