In den vergangenen Jahren wurde unsere Arbeit regelmäßig durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.
- der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),
- der AOK-Bundesverband, GbR,
- der BKK Dachverband e.V.,
- der IKK e.V.,
- die Knappschaft
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die DOIG erhält Zuwendungen durch Krankenkassen nach §20 h SBG V in Form von Pauschal- und Projektförderung. Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde und wird von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2023 und 2024 mit einem Betrag in Höhe von jeweils 78.000 € gefördert.
Im Jahr 2024 wurden unsere Projekte von der KKH Kaufmännische Krankenkasse, der BARMER und AOK mit einer Gesamtfördersumme von 31.275 € unterstützt.
Gemäß den Leitsätzen der BAG Selbsthilfe zur Transparenz über die ‘Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen’, haben wir im Jahre 2024 Zuwendungen in Höhe von 3.125 € von Wirtschaftsunternehmen erhalten.