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Pressemitteilung der DOIG: Glasknochen ab 1. Juli 2021 auf der Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf

Hamburg, im Juni 2021 – Die Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e. V. (DOIG) setzt sich für die Belange von Menschen mit Glasknochen ein. Dazu gehört, dass Betroffene regelmäßig physikalische bzw. ergotherapeutische Therapien in Anspruch nehmen müssen.

Vielfach mussten Menschen mit Glasknochen bislang um ihre regelmäßig notwendigen Behandlungen kämpfen, da die Ärzte und Ärztinnen diese nicht in der erforderlichen Häufigkeit verordnen konnten bzw. diese Verordnungen dann auf ihr sogenanntes Budget gingen. Anträge für eine Langzeitverordnung bei Krankenkassen waren bis jetzt zumeist zeit- und nervenaufreibend und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Deshalb kämpfte die DOIG bereits seit Sommer 2019 darum, dass die Diagnose „Glasknochen“ in den Katalog für langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen wird, damit Betroffene ohne eine Genehmigung längerfristig Heilmittel verordnet bekommen.

Dies wurde nun endlich erreicht: Ab 1. Juli 2021 steht die Diagnose „Glasknochen“ mit im Katalog für langfristige Heilmittelverordnung; die Indikationsschlüssel EX (Erkrankung der Extremitäten und des Beckens) und WS (Wirbelsäulenerkrankung) bei Physiotherapie sowie SB1 (Wirbelsäulenerkrankung Motorisch-funktionelle Behandlung) bei Ergotherapie.

Diese können Ärzte und Ärztinnen somit ab dem genannten Datum als Langfristverordnung verordnen. Eine Langfristverordnung kommt erst dann zustande, wenn die Höchstverordnungsmenge erreicht wurde. Diese ist für jede Diagnosegruppe etwas unterschiedlich.

Die Zeiteinheiten für eine EX oder WS Verordnung beträgt 20 Minuten, es besteht allerdings die Möglichkeit, sich Doppelbehandlungen verschreiben zu lassen. Des Weiteren ist es in diesen Diagnosegruppen möglich, sich Krankengymnastik (KG) am Gerät oder im Bewegungsbad verordnen zu lassen. Die Frequenz für die Therapie pro Woche ist zwischen ein und drei Mal möglich und wird vom Arzt / der Ärztin vorgegeben.

Dies ist für alle Betroffenen ein wichtiger Schritt für ihre Versorgung. Die Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e. V. dankt der BAG Selbsthilfe herzlich für die Hilfe und die Kontakterstellung zu den zuständigen Personen. Des Weiteren bedankt sich die OI-Gesellschaft bei allen beteiligten Personen innerhalb des Vereins, insbesondere bei unseren medizinischen Beauftragten, Herrn Prof. Dr. med. Jörg O. Semler und Frau PD Dr. Heike Hoyer-Kuhn sowie bei unserer Physiotherapie-Beauftragten Tanja Petersen.

Quelle:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3109/HeilM-RL_2023-01-19_iK-2023-04-12.pdf
Relevant ist Seite 50.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Max Prigge, 1. Stellvertreter der DOIG
Tel.: 040 / 69087-205
max.prigge(at)oi-gesellschaft.de

Über die DOIG
Die Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e. V. (DOIG) wurde 1984 gegründet. Sie ist mit ihren sechs Landesverbänden bundesweit organisiert und zählt über 1.000 Mitglieder, darunter Betroffene, Angehörige, medizinische Fachkräfte sowie beruflich mit OI Befasste aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Hauptaufgabe ist die Unterstützung der Betroffenen und ihren Angehörigen durch Beratung und überregionaler Vernetzung für Therapie und zum Informationsaustausch.

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