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Einzelmitglied ist jede allein lebende volljährige Person. Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Mitgliedschaft eines volljährigen Hauptmitgliedes.

Familienmitglied kann nur werden, wer zur Familie des Hauptmitglieds gehört und im selben Haushalt lebt. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Fördermitglieder liegt in deren eigenem Ermessen und ist ab mindestens der Höhe des Beitrages einer Einzelmitgliedschaft möglich. Einzelheiten über die Ausgestaltung der Fördermitgliedschaft können gesondert vereinbart werden.

Laut DOIG-Satzung sind Fördermitglieder bei Wahlen nicht stimmberechtigt.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Einzelmitglied: 60 €

Hinweis: Wenn du Familienmitglieder (z.B. Lebenspartner, Kinder, etc.) hinzufügen möchtest, wähle bitte die Option "Ich möchte eine Familienmitgliedschaft abschließen".

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Einzelmitglied: 60 €
+ je Familienmitglied (ab 14 Jahre): 30 €
unter 14 Jahre: beitragsfrei

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
je Familienmitglied: 30 €
unter 14 Jahre: beitragsfrei

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Fördermitgliedschaft: ab 60 €

Persönliche Daten / Hauptmitglied

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Mitgliederzeitschrift Durchbruch ausschließlich innerhalb Deutschlands erfolgt. Sie können jedoch jederzeit bequem im Mitgliederportal meineDOIG auf den aktuellen Durchbruch zugreifen.

Ich gehöre zur Personengruppe an:

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Ich möchte eine Ermäßigung beantragen. Reduzierter Mitgliedsbeitrag: 30 €
nur mit Nachweis durch einen Transferbescheid

Weitere Informationen: Regelung zu Transferleistungen (PDF)

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Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Weitere Hinweise und Datenschutz

Einzelmitglied ist jede allein lebende volljährige Person. Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Mitgliedschaft eines volljährigen Hauptmitgliedes.

Familienmitglied kann nur werden, wer zur Familie des Hauptmitglieds gehört und im selben Haushalt lebt. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Fördermitglieder liegt in deren eigenem Ermessen und ist ab mindestens der Höhe des Beitrages einer Einzelmitgliedschaft möglich. Einzelheiten über die Ausgestaltung der Fördermitgliedschaft können gesondert vereinbart werden.

Laut DOIG-Satzung sind Fördermitglieder bei Wahlen nicht stimmberechtigt.

Die Mitgliedschaft in der DOIG beinhaltet die beitragsfreie Mitgliedschaft im regional zuständigen Landesverband.

Eine Kündigung kann jeweils zum Jahresende erfolgen. Diese muss schriftlich bis zum 30.09. der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e. V. vorliegen

Beim Eintritt im 4. Quartal (ab 1. Okt.) wird der Mitgliedsbeitrag erstmals ab dem kommenden Jahr erhoben.

Datenverarbeitungsklausel: Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur vereinsinternen Arbeit elektronisch gespeichert und nicht an Nichtberechtigte weitergegeben.

Datenschutzverordnung

Mitgliedspreis

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