Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
Bitte auswählen

Einzelmitglied ist jede allein lebende volljährige Person. Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Mitgliedschaft eines volljährigen Hauptmitgliedes.

Familienmitglied kann nur werden, wer zur Familie des Hauptmitglieds gehört und im selben Haushalt lebt. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Fördermitglieder liegt in deren eigenem Ermessen und ist ab mindestens der Höhe des Beitrages einer Einzelmitgliedschaft möglich. Einzelheiten über die Ausgestaltung der Fördermitgliedschaft können gesondert vereinbart werden.

Laut DOIG-Satzung sind Fördermitglieder bei Wahlen nicht stimmberechtigt.