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Stiftung Anerkennung und Hilfe: Anträge bis Ende 2020 möglich

Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (BRD) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute an Folgewirkungen leiden, können noch bis Jahresende Anträge auf finanzielle Hilfe bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen. Die Anmeldefrist endet am 31. Dezember 2020.

Bereits jetzt und bis 31. Dezember 2021 werden die Anträge geprüft und Unterstützungsleistungen ausgezahlt. Begleitend untersuchen, erfassen und dokumentieren fachübergreifende Forschungsteams die Unterbringungssituationen, Leid- und Unrechtserfahrungen der Betroffenen und machen diese öffentlich. Aus den Missstände der Vergangenheit sollen Lehren für die Zukunft gezogen werden.

Die Stiftung wurde von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), allen Ländern und der evangelischen und katholischen Kirche errichtet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. 

Welche Voraussetzungen Antragstellende erfüllen müssen, ist hier beschrieben.  

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