“Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert”, berichtet Netzwerk Artikel 3 e. V., der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter.
Das Netzwerk hatte sich 2009 deshalb zur Veröffentlichung einer
sogenannten “Schattenübersetzung” entschlossen hat, die den authentischen Fassungen mehr entsprechen soll als die offizielle deutsche Übersetzung. Die Änderungsvorschläge sind kenntlich gemacht und als falsch erachtete Übersetzungen durchgestrichen.
Die ersten beiden Auflagen waren schnell vergriffen. Inzwischen hat Österreich auf Druck des UN-Fachausschusses in Genf seine Übersetzung korrigiert. Diese Fassung sowie viele Einzelhinweise sind in die nun vorliegende überarbeitete 3. Auflage des Jahres 2018 eingeflossen.
Die Schattenübersetzung verdeutlicht, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung der Behindertenrechtskonvention eng und aktiv einzubeziehen sind, wie es in der Konvention heißt.
Download: BRK-Schattenuebersetzung-3-Auflage-2018
Alternativ kann bei Netzwerk Artikel 3 e. V. auch eine Printausgabe bestellt werden.