Covid-Impfungen bei OI

Liebe Mitglieder der DOIG,

auf dieser Seite wird sich der Vorstand zusammen mit den medizinischen Beauftragten bemühen, aktuelle Informationen zur Corona-Impfung zur Verfügung zu stellen. Da diese Informationen sich sehr schnell ändern, können wir keine Verantwortung für Vollständigkeit geben. Wir werden uns bemühen diese Seite häufig zu aktualisieren, um damit die meisten Fragen unserer Mitglieder zu beantworten. Die neuesten Änderungen sind blau markiert.

Vorstand und Medizinische Beauftragte der DOIG
Stand: 22.12.2020,
aktualisiert 08.01.2021 (Moderna),
aktualisiert 11.01.2021 (aktualisierte STIKO-Empfehlung bezgl. der Priorisierung),
aktualisiert 02.02.2021 (AstraZeneca und Abschnitt „Wann kann ein OI-ler geimpft werden?“),
aktualisiert 07.03.2021
aktualisiert 21.04.2021 (Altersbeschränkung AstaZeneca, Janssen/Johnson & Johnson, Impfung von Betreuungspersonen)
aktualisiert 03.06.2021 (Jugendliche ab 12 Jahre, Aufhebung der Impfpriorisierung)
aktualisiert 28.08.2021
aktualisiert am 02.11.2021 (Booster-Impfung)
aktualisiert am 15.11.2021 (Alterabshängige Empfehlung bei Booster- und Initialimpfung)
aktualisiert am 10.12.2021 (Covid-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren)

COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Die STIKO hat die Empfehlung zur Impfung von Kindern aktualisiert und empfiehlt die Impfung von Kindern ab dem Alter von 5 Jahren, bei denen Vorerkrankungen vorliegen. Es sollen 2 Dosen des Impfstoffs von Biontech in der Kinder-Dosierung von 10µg im Abstand von 3-6 Wochen erfolgen. Nach meiner Einschätzung gehören alle Kinder mit einer OI in diese Gruppe.

Zusätzlich ermöglicht die STIKO auch die Impfung von Kindern ohne Vorerkrankungen, wenn dies von den Kindern und Sorgeberechtigten gewünscht wird. Dies sollte besonders bei Kindern überlegt werden, die häufig Kontakt zu Personen (egal welchen Alters) haben, die zu einer Risikogruppe gehören.

RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (9.12.2021)


Impfung (Booster-Impfung) gegen Corona

Eine Auffrischung der Corona-Impfung wird 6 Monate nach der letzten Impfung empfohlen, egal mit welchem Wirkstoff die erste(n) Impfungen durchgeführt wurde.  Dies gilt derzeit für Personen mit Risikofaktoren oder einem erhöhten Lebensalter (RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung (7.10.2021)).

Es sind keine Daten zur Wirksamkeit oder Sicherheit von allen 4 Impfstoffen bei OI bekannt, aber es gibt auch keinen Hinweis, dass die OI einen Einfluss auf die Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffs hat. Es sind keine Berichte über vermehrte Nebenwirkungen bei OI bekannt geworden.

Da es keine Besonderheiten des Immunsystems bei OI gibt, ist diese allgemeinen Empfehlungen auch für OI-Betroffene gültig.

Es gibt keine Empfehlung für eine vorherige Bestimmung von Antikörpern. Hierbei ist zu beachten, dass auch keine Grenzwerte für Antikörper bekannt sind, ab welcher Menge von Antikörpern ein Schutz vor einer schweren Erkrankung besteht.

Für Personen jünger als 30 Jahre wird für die Booster-Impfung, sowie für die Initialimpfungen als mRNA Impfstoff nur noch der Impfstoff Comirnaty der Firma Biontech/Pfizer empfohlen.

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-10.html

 

Welche Impfstoffe gibt es?

Der mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech/Pfizer wurde für die Verhinderung der Erkrankung an COVID-19 unter dem Namen COMIRNATY in der EU am 21.12.2020 zugelassen. In Deutschland erfolgte direkt anschließend die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Die Zulassung gilt für die aktive Immunisierung bei Personen ab dem 16. Lebensjahr zum Schutz vor COVID-19.

Eine Erweiterung der Zulassung des mRNA-Impfstoff BNT162b2 für Jugendliche ab dem 12 Lebensjahr erfolgte Ende Mai 2021 von der EMA und im Anschluss von den deutschen Behörden (RKI – Archiv 2021 – Beschluss der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung).

Eine Erweiterung der Zulassung des mRNA-Impfstoff BNT162b2 für Kinder ab dem 12. Lebensjahr erfolgte im November 2021 durch die EMA und im Anschluß von den deutschen Behörden. Am 9.12.21 gab es eine entsprechende Empfehlung der „Ständigen Impfkommission“ (s.o.).

Der mRNA-Impfstoff mRNA-1273 von Moderna wurde für die Verhinderung der Erkrankung an COVID-19 in der EU am 06.01.2021 zugelassen und steht nun auch in Deutschland zur Verfügung. Der Impfstoff wird bei Personen unter 30 Jahren nicht empfohlen, sondern es soll bei diesen jüngeren Menschen der Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer verwendet werden.

Der Vektorimpfstoff von Astrazeneca (AZD1222) wurde für die Verhinderung der Erkrankung an COVID-19 in der EU am 29.01.2021 zugelassen. Die Genehmigung zur Verwendung in Deutschland wurde ebenfalls erteilt. Allerdings empfiehlt das Robert-Koch-Institut aufgrund der Datenlage nur eine Verwendung bei Personen älter 60 Jahre.

Der Vektorimpfstoff „Janssen COVID-19 Vaccine“ (Ad26.COV2.S) des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson wurde für die Verhinderung der Erkrankung an COVID-19 in der EU zugelassen. Aktuell empfiehlt das Robert-Koch-Institut aufgrund der Datenlage nur eine Verwendung bei Personen älter 18 Jahre.

Vergleich der Impfstoffe:

Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind in ihrer Wirkweise sehr ähnlich. Es handelt sich in beiden Fällen um sog. mRNA Impfstoffe, die auf Abschnitte des „Spike-Proteins von SARS-CoV-2 zielen“. Beide Impfstoffe basieren auf einer neuen Technologie und nutzen sogenannte Boten-RNA (mRNA), die den menschlichen Zellen die Information zur Produktion von Proteinen und damit zur Bekämpfung der Krankheitserreger vermitteln soll.

Für Personen jünger als 30 Jahre wird für die Booster-Impfung, sowie für die Initialimpfungen als mRNA Impfstoff nur noch der Impfstoff Impfstoff Comirnaty der Firma Biontech/Pfizer empfohlen.

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-10.html

Der Impfstoff AstraZeneca (vorher: AZD1222) ist ein sogenannter Vektor-Impfstoff. Der Impfstoff besteht aus den „Hüllen“ harmloser Viren, die den „Bauplan“ für ein Eiweiß auf der Oberfläche des Coronavirus SARS-CoV-2 enthalten. Diese Vektoren werden von Körperzellen aufgenommen, die dann für eine kurze Zeit dieses Corona-Eiweiß (S-Protein) herstellen. Dadurch wird das Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe gegen das S-Protein zu bilden. Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem Coronavirus kommt, wird dieser schnell durch das Immunsystem erkannt und gezielt bekämpft. Die Technik von Vektorimpfstoffe ist bereits bekannt und wird z. B. auch bei Impfstoffen gegen Ebola oder Dengue-Fieber eingesetzt.

Der Impfstoff „Janssen COVID-19 Vaccine“ ist ebenfalls ein Vektorimpfstoff und hat eine Wirkweise, die dem Impfstoff von Astrazeneca ähnelt und auf einem Adenovirus beruht.

Die Schutzwirkung scheint bei bei allen vier Impfstoffen gut zu sein. Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna scheinen eine etwas größere Wirksamkeit zu haben als der Impfstoff AZD1222.

Für Personen jünger als 30 Jahre wird für die Booster-Impfung, sowie für die Initialimpfungen als mRNA Impfstoff nur noch der Impfstoff Impfstoff Comirnaty der Firma Biontech/Pfizer empfohlen.

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-10.html

Unterschiede bestehen in der Impfstoffmenge sowie in der Zeit zwischen den beiden Impfungen. Während bei BioNTech/Pfizer 30 µg im Abstand von 21 Tagen eingesetzt werden, sind es bei Moderna 100 µg im Intervall von einem Monat.

AZD1222 erfordert ebenfalls zwei Impfungen, allerdings in einem Abstand von vier bis zwölf Wochen.

Der Impfstoff „Janssen COVID-19 Vaccine“ erfordert hingegen nur eine einmalige Gabe.

Auch bei der Lagerung gibt es große Unterschiede. Die mRNA Impfstoffe von Biontech und Moderna müssen stärker gekühlt werden (minus 20 Grad C), als die Vektorimpfstoffe von Johnson und Astrazeneca.

Hinsichtlich der Nebenwirkungen kam es im Großen und Ganzen zu einem ähnlichen Bild aller vier Impfstoffe. Bei allen Impfstoffen wurde das Auftreten von Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Schüttelfrost in ungefähr gleicher Häufigkeit (minimal mehr bei dem Impfstoff von Moderna) beschrieben. Schwerwiegende Nebenwirkungen waren bei beiden Vakzinen selten und traten nicht häufiger als unter Placebo auf.

Wie wird geimpft?

BNT162b2 wird intramuskulär z. B. in den Oberarm in zwei Dosen mit jeweils 0,3 ml im Abstand von 21 Tagen verabreicht. Personen, die eine Dosis des Impfstoffs BNT162b2 erhalten haben, sollen auch eine zweite Dosis des mit BNT162b2 erhalten, um die Impfserie abzuschließen. Sieben Tage nach der zweiten Impfstoffdosis kann mit einem Impfschutz gerechnet werden.

Der Impfstoff von Moderna wird intramuskulär z. B. in den Oberarm in zwei Dosen mit jeweils 100 µg im Intervall von einem Monat verabreicht. Personen, die eine Dosis des Impfstoffs von Moderna erhalten haben, sollen auch eine zweite Dosis des Moderna-Impfstoffs erhalten. Eine Mischung beider Impfstoffe ist nicht empfohlen.

Der Impfstoff von Astrazeneca wird intramuskulär z. B. in den Oberarm in zwei Dosen im Intervall von vier bis zwölf Wochen verabreicht.

Die zweite Dosis sollte immer vom gleichen Impfstoff sein wie die erste. Eine Mischung mehrerer Impfstoffe ist nicht empfohlen.

Der Impfstoff „Janssen COVID-19 Vaccine“ wird ebenfalls intramuskulär verabreicht und erfordert nur eine einmalige Gabe.

Besondere Personen-Gruppen

Die Sicherheit und Wirksamkeit des COVID-19-mRNA-Impfstoffs BNT162b2 wurde bei Kindern unter 12 Jahren noch nicht nachgewiesen.
Die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs mRNA-1273 von Moderna wurde bei Kindern unter 12 Jahren noch nicht nachgewiesen.
Die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs von Astrazeneca wurde bei Kindern unter 18 Jahren noch nicht nachgewiesen.
Die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs „Janssen COVID-19 Vaccine“ wurde bei Kindern unter 18 Jahren noch nicht nachgewiesen.

Es sind keine Daten zur Wirksamkeit oder Sicherheit von allen vier Impfstoffen bei OI bekannt, aber es gibt auch keinen Hinweis, dass die OI einen Einfluss auf die Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffs hat. Es sind keine Berichte über vermehrte Nebenwirkungen bei OI bekannt geworden.

Reihenfolge der Personen, die geimpft werden.

Die Priorisierung von bestimmten Personengruppen für die Impfung wird zum 7.6.2021 in Deutschland aufgehoben, so dass sich alle bisher nicht geimpfte Personen um einen Impftermin bemühen können. Der Impfstoff darf nur im Rahmen der Zulassung durch die EMA verabreicht werden. Zusätzlich sollten die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission in Deutschland (STIKO)“ beachtet werden. Derzeit (29.08.2021) gibt es von der STIKO keine Empfehlung zur Impfung von Personen unter 12 Jahren (RKI – Archiv 2021 – Beschluss der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung).

Die in den vergangenen Monaten gültigen Empfehlungen sind zu Ihrer Information hier nochmal aufgeführt:

Die verbindlichen Regeln, welche Personengruppe wann geimpft wird, werden vom Robert-Koch-Institut aufgestellt:
RKI – Impfungen A – Z – STIKO veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

Hier werden die Bürger, denen eine Impfung angeboten wird, in verschiedene Stufen eingegliedert. In der ersten Stufe wird folgenden Personen eine Impfung angeboten:

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von ≥80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-PatientInnen)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z. B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen

Eine Anpassung dieser Gruppen erfolgt ständig und wird nach der Zulassung von AZD1222 aufgrund der Alterslimitierung überarbeitet werden.

Weitere Gruppen werden, wenn ausreichend Impfstoff verfügbar ist, noch genauer definiert werden. Die derzeitige Planung findet sich unter:
Epidemiologisches Bulletin 5/2021 (rki.de)

 

Bedeutung für Personen mit OI
(Persönliche Einschätzung Prof. Dr. Oliver Semler)

Impfung allgemein:
Personen mit OI haben ein höheres Risiko, im Falle einer Infektion einen schwereren Verlauf der Erkrankung zu entwickeln. Deshalb sollten OI-Betroffene alles tun, um eine Infektion zu vermeiden (Hygieneregeln). Eine Impfung kann dann den Verlauf der Erkrankung nach Infektion abmildern oder das Erkranken ganz verhindern.

Derzeit gibt es keine Informationen über den Einsatz der Impfstoffe bei Personen mit OI.

Es gibt keine Hinweise, dass die Wirkung und die Häufigkeit von Nebenwirkungen bei Personen mit einer OI anders ist als bei Personen ohne OI.

Es gibt keine Hinweise, dass die Dosis oder die Intervalle der zwei Impfungen an die OI oder an das Gewicht angepasst werden müssen. Es müssen die im Rahmen der Zulassung für die entsprechenden Altersgruppen empfohlenen Dosierungen beachtet werden.

Es gelten die gleichen Regeln (keine Impfungen bei Allergien, heftigen Nebenwirkungen bei früheren Impfungen, Schwangerschaft etc.) für Personen mit OI wie für Personen ohne OI.

Für die Impfung von Kinder mit OI gilt nach meiner Einschätzung, dass diese Kinder alle zu einer entsprechenden Risikogruppe gehören und im Rahmen der Empfehlung ab dem 5. Lebensjahr mit der für Kinder zugelassenen Dosis geimpft werden sollten.

Schwieriger ist es bei den Geschwisterkindern, da diese keine Vorerkrankungen haben und selber nur ein geringes Risiko für eine schwere Verlaufsform haben. Da sie aber als Kontaktperson des OI-ler gelten ist eine Impfung ebenfalls möglich und sollte von den Eltern erwogen werden.

Womit soll geimpft werden?
Aktuell gibt es in Deutschland eine Zulassung für BNT162b2, für mRNA
-1273 von Moderna, AZD1222 und Janssen COVID-19 Vaccine.

Die Impfung soll in der angegebenen Dosierung für die jeweilige Altersgruppe erfolgen. Es gibt keine Hinweise, dass eine Anpassung der Dosis an das Körpergewicht sinnvoll ist. Zusätzlich müssen auch die in der Zulassung vorgegebene Zeitintervalle zwischen erster und zweiter Dosis nach derzeitigem Wissen eingehalten werden. Es gibt keinen Grund, warum aufgrund der OI eine Abweichung hiervon erfolgen sollte.

Wann kann ein OI-ler geimpft werden?

Jeder OI-Betroffene, der älter als 12 Jahre ist, kann sich ab dem 07.06.2021 unabhängig von der Schwere der OI oder anderer Risikofaktoren impfen lassen. 

Die in den vergangenen Monaten gültigen Empfehlungen sind zu Ihrer Information hier nochmal aufgeführt:
Personen mit einer OI haben in Abhängigkeit von der Schwere der Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko, einen schweren Verlauf der Erkrankung im Falle einer Infektion zu entwickeln. Deshalb gehören Personen mit einer OI zu einer Risikogruppe.

Derzeit ist nicht abzusehen, wann genug Impfstoff verfügbar ist, damit allen Personen ein Impfangebot gemacht werden kann.

In der aktualisierten STIKO-Empfehlung findet sich der Absatz:
„Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19- Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Es obliegt den für die Impfung Verantwortlichen, Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft z.B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.“

Basierend auf diesem Abschnitt erscheint es sinnvoll mit seinem Hausarzt über die individuelle Priorisierung zu sprechen. Ggf. kann er ein entsprechendes Attest ausstellen mit dem eine Person mit OI priorisiert wird.
Gleiches gilt für Betreuungspersonen oder Eltern von Kindern mit einer schweren Verlaufsform einer OI. Um einen Schutz des OI-Betroffenen zu gewährleisten sollte eine Impfung der Betreuungspersonen/Eltern priorisiert werden. Auch dies muss von dem den Betroffenen betreuenden Arzt attestiert werden.

Da es bisher überhaupt keine Erfahrungen bei der Impfung von Kindern gibt, würde ich aktuell nicht empfehlen eine Priorisierung von OI-Kindern zu versuchen.
Empfehlungen und fachliche Stellungnahme zu „Covid und Kindern“ finden sich zB. bei der „Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin“:

⇒Corona und Kinder – Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (dgkj.de)

Auch nach einer Impfung besteht weiterhin das Risiko sich mit Corona zu infizieren. Die Impfung schützt lediglich vor einer schweren Erkrankung. Es ist nach aktuellem Stand weiterhin möglich, das Virus in sich zu tragen und auch weiterzugeben. Deshalb ist es aktuell unbedingt erforderlich, die geltenden Corona-Regeln einzuhalten um nicht andere anzustecken. Nur wenn die Infektionszahlen insgesamt niedrig genug bleiben, haben Krankenhäuser auch weiterhin genug Reserven, um z. B. einen OI-Patienten mit einer Fraktur adäquat betreuen zu können.

Impfung von betreuenden Personen

Nach einer aktuellen Empfehlung können bis zu zwei Angehörige von chronisch kranken Patienten ebenfalls in der Impfreihenfolge priorisiert werden:

CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)

8 Gedanken zu “Covid-Impfungen bei OI

  • 17. April 2021 um 18:00
    Permalink

    Hallo an alle,
    die sich so schnell wie möglich gegen Corona impfen lassen möchten!

    Ich wohne in Gelsenkirchen und konnte erfolgreich einen Antrag auf Impfpriorisierung/EINZELFALLENTSCHEIDUNG stellen.Mein Hausarzt hat mir das passende Attest mit folgender Begründung ausgestellt:
    Diagnose: Osteogenesis imperfecta
    BEI EINER INFEKTION MIT ENTSPRECHENDER SYMPTOMATIK(STARKER HUSTEN) BESTEHT DIE GEFAHR MULTIPLER RIPPENFRAKTUREN(SPONTANFRAKTUREN).HIERDURCH WÜRDE ZUSÄTZLICH ZUR INFEKTION DIE ATEMMECHANIK ERHEBLICH EINGESCHRÄNKT MIT DER FOLGE EINER RESPIRATORISCHEN INSUFFIZIENZ.
    Bereits letzten Samstag wurde ich mit Biontech geimpft…Bei mir hat es vom Antrag bis zur Impfung nur 10 Tage gedauert.
    Nutzt diese Chance…unsere Erkrankung macht es möglich.
    Viel Erfolg und Glück
    Bettina Schulte

  • 30. März 2021 um 21:19
    Permalink

    Halllo zusammen,

    für NRW lässt sich eine schnellere Impfung und Priorisierung durchführen , durch den neuen Impferlass 11. Wer in einer Pflegestufe 4 oder 5 ist kann sich in Impfzentren über ein Datenblatt anmelden, das einzigste was dazu benötigt wird, ist ein Nachweiss über der Pflegestufe der KK.
    Der Antragsteller kann auch 2 Personen näheren Umfeldes benennen. Sollte der Antragsteller nicht
    selber aus gesundheitlichen Gründen, in der Lage sein , das Impfzentrum aufzusuchen, dann kann
    er das im Formular angegeben, dann wird der Hausarzt beauftragt , die Impfung zu Hause durchzuführen. Ist dies vom Hausarzt nicht umsetztbar, dann wird nach einer Lösung gesucht um Abhilfe zu schaffen. Somit kommen Personen der Pflegestufe 4 und 5 schneller zur Impfung !

  • 16. März 2021 um 20:38
    Permalink

    Impfen mit AstraZeneca – Erfahrungsbericht

    Wir wissen alle, dass es für die Impfung von OI-Betroffenen niemals belastendes Datenmaterial geben wird. So sind wir hinsichtlich des Informationsaustausch auf die gegenseitige mithilfe angewiesen.

    Mit dieser kurzen Stellungnahme möchte ich einerseits allen Mut machen, vor dem Impfstoff nicht zurückzuschrecken. Andererseits möchte ich für die Berliner Mitglieder am Ende noch eine kurze Empfehlung abgeben, wie eine vorgezogene Impfung rechtlich erreicht werden kann.

    Der Impfprozess
    Bei der Impfung selber handelt es sich um eine ganz klassische Impfung mit Spritze. Wie selbstverständlich wird in Berlin bei kleinen Personen dafür auch eine kleine Kanüle genommen. Den Einstich habe ich gar nicht gemerkt und dachte erst, dass bei mir vielleicht überhaupt nichts angekommen ist. Worauf die Ärztin entgegnete, der Impfstoff solle nicht in die Knochen, sondern in die Muskulatur gespritzt werden. Ich war einfach zu ungeduldig. Welche Dosis gespritzt wurde, hat mich offen gesagt, nicht interessiert. Dies sollte die Ärztin entscheiden, dachte ich mir.

    Die Empfehlung, fünfzehn Minuten in der Wartehalle zu bleiben, habe ich eingehalten und würde sie auf jeden Fall auch dringend weiter empfehlen. Nur dort sind alle 10 m Sanitäter bereit, falls die Impfung kurzfristig nicht vertragen wird. Die Menschen stehen dort nicht zufällig herum und das Angebot sollte genutzt werden.

    Nach der Impfung war zunächst alles normal. Doch in der Nacht wurde mir auf einmal kalt und das Gefühl glich einem Fieberanfall. Egal, wie sehr ich mich zudeckte, die Kälte kam von innen. Am darauffolgenden Morgen habe ich gefrühstückt und mich anschließend wieder schlafen gelegt. Nach weiteren acht Stunden Schlaf aß ich zu Abend, erledigte die ganz notwendigen Arbeiten für mein Büro, um dann mit einer Paracetamol-Tablette erneut zwölf Stunden zu schlafen. Dann war alles wieder gut. Zurzeit habe ich noch eine leichte Erkältung, welche möglicherweise der Impfung zuzuschreiben ist. Doch es geht mir gut. Ich fühle mich gut und achte einfach darauf, viel zu schlafen und mich gesund zu ernähren. Allerdings würde ich schon aufgrund der Warnungen in der Öffentlichkeit von dem Impfstoff abraten, wenn der eine oder andere in der Vergangenheit bereits Thrombosen hatte. Dies wäre für mich natürlich ein ernsthafter Grund, hier vorsichtiger zu sein. Bei mir war dies jedoch nie der Fall.

    Im Vergleich zu den Schmerzen eines Knochenbruches oder einer Zerrung, was mit unserer Erkrankung regelmäßig einhergeht, ist die Impfung ein Scherz. Es ist mir unverständlich, dass sie so in die Kritik geraten ist und ich kann nur allen empfehlen, die Möglichkeit, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen, wahrzunehmen, wenn auf diesem Wege – so in Berlin – ein schneller Impftermin herbeigeführt werden kann.

    Zusatzinformationen für Berliner Bürgerinnen

    In Berlin gibt es zwei Möglichkeiten für OI-Betroffene mit schwerer Rückenskoliose eine vorzeitige Impfung zu erreichen: Zum einen kann der Hausarzt oder der professionelle Pflegedienst eine Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung übersenden, dass zum Schutz einer besonders sensiblen pflegebedürftigen Person außerhalb einer Einrichtung die Impfung zeitnah durchgeführt werden muss. Zum anderen kann die von OI betroffene Person über die sogenannte Clearingstelle einen Antrag auf vorgezogene Impfung per E-Mail stellen. Dieser Antrag muss allerdings zahlreiche Nachweise enthalten (Nachweis über Pflegeeinstufung, Bestätigung des Hausarztes über einen letalen Verlauf der Coronaerkrankung bei dieser gesundheitlichen Ausgangslage, Schwerbehindertenfeststellung, Arbeitsnachweis und im Idealfall Röntgenbilder oder Arztbrief bspw. nach einer Teleskopnageloperation o.ä., welcher die Schwere der Erkrankung belegt). Das sich um eine genetische Erkrankung handelt, müssen die Dokumente nicht neu sein. Vielmehr wird in Berlin darauf geachtet, dass die ärztlichen Nachweise authentisch sind. Gerade deswegen empfehle ich, bereits vorhandene Gesundheitsunterlagen als Nachweise einzureichen.

  • 8. März 2021 um 10:25
    Permalink

    Hallo,
    das Thema der Anpassung der Impfdosis an das Körpergewicht bei OI-Betroffenen wurde auch im Beitrag erwähnt. Mit der Aktualisierung vom 07.03.2021 wurde nochmal speziell auf das Thema eingegangen.

    Zitat:
    „Die Impfung soll in der angegebenen Dosierung erfolgen. Es gibt keine Hinweise, dass eine Anpassung der Dosis an das Körpergewicht sinnvoll ist. Zusätzlich müssen auch die in der Zulassung vorgegebene Zeitintervalle zwischen erster und zweiter Dosis nach derzeitigem Wissen eingehalten werden. Es gibt keinen Grund, warum aufgrund der OI eine Abweichung hiervon erfolgen sollte.“

  • 2. März 2021 um 12:21
    Permalink

    Hallo hier bin ich noch einmal.
    Bin höchstwahrscheinlich nächste Woche mit Impfen dran.
    Arbeite in einer Einrichtung für Behinderte und da werden alle geimpft, die möchten.
    Wäre schön, wenn schon Jemand Erfahrung gemacht hat und mir das mitteilen könnte.
    Gerade auf das Körpergewicht bin ich mir gar nicht sicher.
    Würde mich echt freuen – DANKE.

  • 27. Februar 2021 um 18:16
    Permalink

    Hallo,
    bei mir wurde Astrazeneca bei einem Körpergewicht von knapp 24 kg auf die Hälfte verabreicht. Sollte man bei der 2. Impfung auch dabei bleiben oder mehr geben?
    Bitte um Antwort.
    Danke

    • 28. Februar 2021 um 20:38
      Permalink

      Hallo Markus, wer hat das entschieden, das es auf die Hälfte reduziert wird.
      Ich wiege nur ca. 18 kg und die Ärzte hatten mir versichert, dass es nicht an das Körpergewicht angepasst werden müsse. Was soll man jetzt wieder glauben.
      Wie hat es dir nach der Impfung ergangen???

  • 23. Dezember 2020 um 17:33
    Permalink

    Hallo,
    welcher OI Mediziner hat eventuell schon Erfahrungswerte mit Wechselwirkungen und Medikamente wie Bluthochdrucksenker, Herztablette (Atenolo 0,5) , Wassertablette (HTC)

    Danke ?

Kommentare sind geschlossen.

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