Neues Angebot 2023: Sozialrechtliche Beratung

OI-Betroffene und deren Familien werden zunehmend mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, deren Beantwortung ohne entsprechendes Hintergrundwissen oftmals weitreichende negative Konsequenzen haben kann. Daraus resultiert häufig eine weitere Belastung. Um eine adäquate Beratung zu gewährleisten, die im Rahmen der Selbsthilfe rechtliche Sicherheit verschafft, hat die DOIG einen Beratungsauftrag mit der Rechtsanwältin Anja Bollmann geschlossen.

Dies ist ein Pilotprojekt, das zunächst bis 31. Dezember 2023 läuft.

Rechtsanwältin Frau Bollmann (Portrait)

Frau Bollmann ist vielen im Verein bereits bekannt: Sie hat auf der Jahrestagung Arbeitsgruppen mit sozialrechtlichen Themen geleitet und hält Vorträge für den LV Nord, die auch von Mitgliedern aus anderen Bundesländern besucht werden können. Auch für den Durchbruch hat sie schon Artikel geschrieben (Ausgabe 01/22, Thema Krankenhausassistenz).

Der neue Beratungsvertrag umfasst folgende sozialrechtlichen Themenbereiche:
  • Hilfsmittelversorgung und Heilmittelversorgung
  • medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Grad der Behinderung, Ausweis, Merkzeichen
Die Beratung umfasst eine orientierende Erstinformation darüber,​
  • ob der vorgetragene Sachverhalt eine rechtliche Dimension hat,
  • welche nach erster Einschätzung der Rechtsanwältin rechtlichen Vorgangsmöglichkeiten bestehen,
  • welche Erfolgsaussichten nach erster Einschätzung der Rechtsanwältin gegeben sind,
  • welche Kostenrisiken mit der möglichen rechtlichen Verfolgung verknüpft sind,
  • welche sonstigen außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten und Wege offenstehen.
Ablauf:

Frau Bollmann wird erst tätig, wenn ihr ein Berechtigungsschein vorliegt. Auf diesem sind Namen und Anliegen des/der Fragestellenden vermerkt. Wer eine Frage oder ein Anliegen aus den oben genannten Bereichen hat, wendet sich also bitte wie bislang auch zunächst per E-Mail an Kerstin Prigge, Beauftragte für Soziale Fragen (kerstin.prigge[at]oi-gesellschaft.de). Sie kann im Rahmen der Selbsthilfe (keine Rechtsberatung) oft schon relevante Informationen weitergeben. Sollte nach einem Gespräch mit ihr Bedarf an einer Rechtsberatung bestehen, stellt sie den Beratungsschein aus und sendet ihn an den/die Ratsuchende/n. Mit dem Beratungsschein wendet man sich an Frau Bollmann. Die Beratung erfolgt schriftlich, mündlich oder fernmündlich, die Entscheidung darüber trifft die Rechtsanwältin.

Kosten:

Die Beratung erfolgt für die Ratsuchenden kostenlos. Soweit im Einzelfall eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung zu übernehmen hat, darf die Rechtsanwältin ihre Gebühren dem Rechtsschutzversicherer direkt in Rechnung stellen.

Die DOIG trägt die Kosten der Erstberatung, aber nicht Kosten, die durch eine weitere rechtliche Beratung entstehen. Wer eine weitere Bearbeitung wünscht, kann der Rechtsanwältin außerhalb dieses Vertrages das Mandat zur Bearbeitung auf eigene Kosten erteilen.

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