UN-Behindertenrechtskonvention nicht vergessen!

Hamburg, 15. Februar, 2025 — Die Deutsche Gesellschaft für Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Betroffene e. V. (DOIG) nimmt mit Sorge die Verrohung in der politischen Debatte und die tiefen Gräben in der Gesellschaft wahr. Randgruppen werden oftmals diffamiert, die uns in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauten Werte scheinen in Frage gestellt zu werden, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen scheint ins Wanken zu kommen. Wir stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass Menschen mit Glasknochen Angst um ihre soziale Teilhabe und damit auch um ihr menschenwürdiges Leben haben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), 2006 in der UN-Generalversammlung verabschiedet und in Deutschland seit 2009 in Kraft, schreibt die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung fest. „Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen.“*

Erzwungene Sonderformen, sei es für zum Beispiel für die Bildung, der Arbeit oder der Wohnform für behinderte Menschen, die nicht der Teilhabe, sondern der Exklusion dienen, sind damit nicht mehr akzeptabel. Gerade bei den Wohnformen muss den Betroffenen die Wahlfreiheit gelassen werden. Schon die Realität ist in Deutschland derzeit nicht zufriedenstellend. Umso weniger dürfen mühsam erreichte Ansprüche und Errungenschaften leichtfertig wieder aufs Spiel gesetzt werden.

Viele der derzeitigen politischen Diskussionen besorgen uns sehr. Wir als Selbsthilfeverein für Glasknochen-Betroffene möchten alle politischen Parteien daran erinnern, dass die UN-BRK geltendes Recht und einzuhalten ist! Auch zukünftig dürfen Minderheiten nicht vergessen werden und ein inklusives Leben ist ihnen zu ermöglichen. Die DOIG wird sich weiterhin für die Belange für Menschen mit Behinderung einsetzen, um die Sorgen und Nöte ihrer Mitglieder zu vertreten und zu lindern.

* Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html, aufgerufen am 13. Februar 2025, 13:40 Uhr

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Max Prigge, 1. Stellvertreter
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